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archi.sulerr.com · Geltungsbereich: Deutschland

KI-Transparenz

Auf dieser Seite erläutern wir, wie wir Künstliche Intelligenz auf archi.sulerr.com einsetzen, welche Rolle Menschen dabei spielen und welche Rechte Sie haben, wenn KI an der Vorbereitung Ihrer Unterlagen beteiligt ist. Sie dient der Erfüllung der Transparenzpflicht der KI-Verordnung (KI-VO) sowie des Artikels 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wir setzen ein KI-System eines externen Anbieters ein, um Arbeitsentwürfe der Projektdokumentation zu erstellen. Arbeitsentwürfe sind keine Projektdokumentation: nur eine bei der Architektenkammer eingetragene Architektin oder ein eingetragener Architekt kann nach menschlicher Prüfung und Unterzeichnung ein solches Dokument ausstellen. Die Einzelheiten finden Sie nachfolgend.

Fassung
1.0
Gültig ab
14.05.2026
Geltungsbereich
Deutschland

Eingesetztes KI-System

Für die Entwurfsphase arbeiten wir mit einem Anbieter eines großen Sprachmodells. Anbieter, Modellbezeichnung und Version sind nachstehend aufgeführt und werden bei jeder Änderung aktualisiert.

Anbieter
Anthropic, PBC
Modell
Claude Opus 4.6
Verarbeitungsregion
Europäische Union (EU-Region des Anbieters Anthropic auf Grundlage einer Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung mit Zero Data Retention)
Fassung dieser Transparenzerklärung
1.0
Letzte Prüfung
14.05.2026

Was das KI-System tut

Im Rahmen unseres Arbeitsablaufs erledigt das KI-System eine klar umrissene Reihe vorbereitender Aufgaben. Keine dieser Aufgaben ist eine Entscheidung; nichts daraus wird bei einer Behörde eingereicht oder als endgültiges Dokument verwendet.

  • Erstellt aus Ihrem Briefing einen strukturierten Arbeitsentwurf der Projektdokumentation.
  • Zitiert im Entwurf die einschlägigen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der zuständigen Landesbauordnung, damit unsere Ingenieurin oder unser Ingenieur sie prüfen kann.
  • Validiert den Entwurf gegen ein internes JSON-Schema und markiert Felder, die menschliche Prüfung erfordern.
  • Prüft die eigene Ausgabe gegen eine Liste unzulässiger Formulierungen (unbegründete Superlative, künstliche Dringlichkeit, erfundene Zertifikate) und leitet Treffer an unsere interne Prüfwarteschlange weiter.

Was das KI-System nicht tut

Das KI-System ist ein Werkzeug zur Entwurfserstellung, keine Entscheidungsinstanz. Die folgende Aufzählung ist für die Sie rechtlich betreffenden Sachverhalte abschließend.

  • Unterzeichnet kein Dokument — das kann ausschließlich eine bei der Architektenkammer eingetragene Architektin oder ein eingetragener Architekt.
  • Trifft keine abschließenden ingenieurtechnischen Entscheidungen (Gründungsart, Betonklasse, tragende Bauteildimensionen, endgültige Kostenermittlung); solche Felder bleiben stets als prüfpflichtig durch Menschen gekennzeichnet.
  • Stellt in Ihrem Namen keine Anträge, schließt keine Verträge und reicht keine Unterlagen bei Behörden, Banken oder Versicherungen ein.
  • Profiliert Sie nicht, bewertet Sie nicht und trifft keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung Ihnen gegenüber im Sinne von Art. 22 DSGVO.

Wie Menschen im Prozess eingebunden bleiben

Jedes Arbeitsergebnis mit Rechtswirkung wird von einer internen Ingenieurin oder einem internen Ingenieur geprüft und von einer bei der Architektenkammer eingetragenen Architektin oder einem eingetragenen Architekten im Rahmen ihrer bzw. seiner Berufshaftpflicht unterzeichnet. Der KI-Entwurf ist ein interner vorbereitender Schritt. Den vollständigen Zeitablauf finden Sie auf der Seite „Wie es funktioniert".

Zeitablauf in vier Phasen ansehen

Ihre Rechte

Sie können diese Rechte jederzeit geltend machen. Wir antworten innerhalb von dreißig Tagen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO; in zeitkritischen Fällen bemühen wir uns um eine schnellere Reaktion.

  • Recht auf menschliche Prüfung jeder Sie betreffenden KI-Ausgabe — über Ihren Projektbereich oder per E-Mail an die Datenschutzbeauftragte.
  • Recht auf eine verständliche Erläuterung der Logik der KI-Verarbeitung, ihrer Bedeutung und der voraussichtlichen Folgen.
  • Recht, der KI-Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen und eine ausschließlich menschliche Beurteilung zu verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Löschung Ihrer Daten — über Ihren Projektbereich unter /lk/data oder direkt per E-Mail an die Datenschutzbeauftragte.

/lk/data →

Kontakt für KI- und Datenschutzanliegen

Fragen, Widersprüche und förmliche Anträge nach der KI-Verordnung oder DSGVO richten Sie bitte an unsere Datenschutzbeauftragte. Wir dokumentieren jede Anfrage und Antwort schriftlich.

Datenschutzbeauftragte

dpo@archi.sulerr.com

Postanschrift

Postanschrift auf Anfrage — bitte zunächst per E-Mail an die Datenschutzbeauftragte wenden.

Aufsichtsbehörde

Sie haben überdies das Recht, sich bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes zu beschweren.

Änderungsverlauf

Jede Änderung dieser Erklärung veröffentlichen wir mit Datum und einer kurzen Begründung. Frühere Fassungen werden archiviert und sind auf Anfrage einsehbar.

14.05.2026
Fassung 1.0 — erste Veröffentlichung.